LESERFRAGEN

KORREKTE ABMAHNUNGEN

Leider mussten wir in der jüngeren Vergangenheit 3 Mitarbeiterinnen mehrere Abmahnungen erteilen. Wir überlegen sogar, diesen Pflegekräften verhaltensbedingt zu kündigen. Zwei von ihnen waren beim Anwalt, der uns in beiden […]

Brigitte Leicher

29.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Leider mussten wir in der jüngeren Vergangenheit 3 Mitarbeiterinnen mehrere Abmahnungen erteilen. Wir überlegen sogar, diesen Pflegekräften verhaltensbedingt zu kündigen. Zwei von ihnen waren beim Anwalt, der uns in beiden Fällen mitteilte, dass die Abmahnungen nicht haltbar wären: Entsprechend forderte er uns auf, die Abmahnungen zurückzunehmen. Meine Frage: Was müssen wir beachten, damit eine Abmahnung und später die Kündigung vor dem Arbeitsgericht besteht?

PAUL F. AUS BENSBERG

REDAKTION

Zunächst möchte ich Ihnen aus meiner Erfahrung berichten, dass ein Anwaltsschreiben noch nicht bedeutet, dass die Abmahnung nicht korrekt formuliert ist. Der Anwalt handelt im Sinne seines Klienten und wurde von diesem engagiert, um seine Interessen durchzusetzen.

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