Arbeitssicherheit

Korrekte Krankmeldung: Beachten Sie diese Punkte

Wenn Sie nicht arbeitsfähig sind, müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich krankmelden. Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) herrscht viel Unsicherheit bei dem Thema. Praxisbeispiel: […]

Nicole Ott

12.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Wenn Sie nicht arbeitsfähig sind, müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich krankmelden. Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) herrscht viel Unsicherheit bei dem Thema.

Praxisbeispiel: „Meine PDL hat mich gestern angerufen und am Telefon angepflaumt, warum ich mich nicht melden würde. Niemand im ambulanten Dienst wisse, wie lange ich krank sei“, hat mir meine Freundin Alex am Donnerstag erzählt. „Dabei habe ich mich ganz normal am Montag früh krankgemeldet und gesagt, dass ich zum Arzt gehe. Ich bin davon ausgegangen, dass mein Arbeitgeber dann die elektronische AU vom Arzt zugeschickt bekommt. Ist das etwa nicht so?“

Der reale Ablauf

Anfang 2024 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung eingeführt. Sie erinnern sich: Früher haben Sie immer 2 Papierbelege bekommen. Auf dem einen standen keine Diagnosen, sondern nur das Datum Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Diesen Ausdruck mussten Sie auf dem Postweg an Ihren Arbeitgeber schicken. Der 2. Ausdruck war Ihr persönliches Exemplar.

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