EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

Kostenpauschale für aller­ gologische Leistungen steigt

Aufgrund der gestiegenen Preise der Epikutantests haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zum 01.01.2025 auf eine Anpassung der Kostenpauschale (KP) geeinigt. Wir haben für Sie […]

Renate Tief

27.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Aufgrund der gestiegenen Preise der Epikutantests haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zum 01.01.2025 auf eine Anpassung der Kostenpauschale (KP) geeinigt. Wir haben für Sie das Wichtigste dazu zusammengefasst.

Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung von aller- gologisch-diagnostischen Leistungen und/oder zum Ausschluss einer Spättyp-Allergie nach der EBM-Ziffer 30110 rechnen Sie mit der KP 40350 ab. Diese wird ab 01.01.2025 von 16,14 € auf 21,58 € angehoben. Die Preise für die Testsubstanzen und Test- pflaster, die Sie für die Epikutan-Testungen benötigen, sind seit Einführung der Pauschale im April 2020 um durchschnittlich 34 % angestiegen, was die Anpassung erforderlich machte. Die Kostenpauschale für den Pricktest wurde nicht angehoben. Die Abrechnungsziffern für die Durchführung der Allergietests erhöhen sich zum 01.01.2025 aufgrund der Anhebung des Orientierungspunktwerts.

Diese Übersicht zeigt Ihnen die allergologisch-­diagnostischen Abrechnungsziffern und die dazugehörige Kostenpauschale:

Abrechnungsübersicht: Allergiediagnostik I
EBM­ ZifferLeistungslegendeHonorar (€) bis 31.12.2024Honorar (€) ab 01.01.2025
30110Allergologisch-diagnostischer Komplex zur Diagnostik und/oder zum Ausschluss einer (Kontakt-)Allergie vom Spättyp (Typ IV) (Epikutan-Testung) 1 × im KrankheitsfallNicht neben EBM-Ziffer 30111 abrechenbar!30,7931,97
40350Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung entsprechend der GOP 3011016,1421,58