Als Pflegedienst können Sie die Kosten für technische und bauliche Maßnahmen aus Punkt 1 der Checkliste von Seite 4 nicht übernehmen. Daher ist es besonders wichtig, Ihre Pflegekunden darüber zu informieren, welche Zuschüsse von Kranken- und Pflegekassen möglich sind – insbesondere für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Pflegehilfsmittel.
Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflegekassen können Pflegekunden mit Pflegegrad (1–5) auf Antrag je Maßnahme bis 4.180 € für Anpassungsmaßnahmen im Haushalt gewähren. Die Pflegekasse unterstützt Maßnahmen, die
- die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern,
- eine selbstständigere Lebensführung fördern oder
- Pflegepersonen entlasten.
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