Leserfragen

Kostenübernahme für die Arbeitsschuhe?

Frage: Einige unserer Pflegemitarbeiter sind der Ansicht, dass wir als Arbeitgeber die Schuhe der Mitarbeiter bezahlen müssen. Sie argumentieren mit dem Arbeitsschutz, für den wir als Arbeitgeber verantwortlich sind und […]

Marcel Faißt

06.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Einige unserer Pflegemitarbeiter sind der Ansicht, dass wir als Arbeitgeber die Schuhe der Mitarbeiter bezahlen müssen. Sie argumentieren mit dem Arbeitsschutz, für den wir als Arbeitgeber verantwortlich sind und infolgedessen auch bestimmte Vorgaben an die zu tragenden Schuhe machen. Deswegen seien es Arbeitsmittel, die vom Arbeitgeber zu finanzieren sind. Stimmt das? Müssen wir die Arbeitsschuhe finanzieren oder bezuschussen? (Franka P., Herbolzheim)

Antwort: Sie sind als Arbeitgeber rechtlich nicht verpflichtet, die Schuhe Ihrer Mitarbeiter zu bezahlen oder zu bezuschussen. Es handelt sich nämlich nicht um eine Sicherheitsausrüstung (wie sie z. B. auf einer Baustelle vorgeschrieben ist), sondern um eine einfache Arbeitskleidung. Hier besteht keine Finanzierungspflicht vonseiten des Arbeitgebers. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Sie aber dazu verpflichtet, den Mitarbeiter darüber aufzuklären, dass er geeignetes Schuhwerk trägt. Dieser Verpflichtung kommen Sie aber bereits nach – und das ist gut so! Ihre Mitarbeiter stehen in der Verantwortung, dieser Weisung Folge zu leisten.

Wenn sie das nicht machen, können Sie arbeitsrechtliche Schritte einleiten. Dennoch sollten Sie in Erwägung ziehen, ob Sie nicht einen Zuschuss gewähren wollen – damit können Sie als Arbeitgeber punkten. Alternativ können Sie prüfen, ob bestimmte Hersteller nicht einen Mengenrabatt gewähren, den Sie an Ihre Mitarbeiter weitergeben können. So stellen Sie einerseits ein einheitliches Auftreten sicher und leisten einen Beitrag zur Entlastung Ihrer Mitarbeiter.

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