Krankenrückkehrgespräch

Krankenrückkehrgespräch richtig führen: Ihre Chance, Mitarbeiter zu halten und zu stärken

Der Krankenstand in vielen Tagespflegen ist derzeit sehr hoch. Sowohl kurzfristige Ausfälle als auch dauerhaft erkrankte Mitarbeiter machen Ihnen und auch den anderen Mitarbeitern sowie den pflegebedürftigen Gästen das Leben […]

Mark Schmolke

28.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Krankenstand in vielen Tagespflegen ist derzeit sehr hoch. Sowohl kurzfristige Ausfälle als auch dauerhaft erkrankte Mitarbeiter machen Ihnen und auch den anderen Mitarbeitern sowie den pflegebedürftigen Gästen das Leben schwer. Als Vorgesetzter sind Sie immer auf der Suche nach Möglichkeiten, die Fehlquote in Ihrer Einrichtung so weit wie möglich zu reduzieren.

Krankenrückkehrgespräche sind da eine Option, die viel zu selten genutzt wird.

PRAXISBEISPIEL:

Hanna Hansen ist PDL der Tagespflege „Wie zu Hause“. Ihr fällt auf, dass sich eine ihrer Pflegekräfte in letzter Zeit immer wieder für einige Tage krankmeldet. Insgesamt wirkt die Kollegin bedrückt und antriebslos – ganz anders, als Frau Hansen sie sonst kennt. Sie überlegt, ob sie die Mitarbeiterin hierauf ansprechen darf.

Laden Sie zu Krankenrückkehrgesprächen ein

Ihre Mitarbeiter sind auf Grundlage des bestehenden Arbeitsvertrags verpflichtet, an Mitarbeitergesprächen teilzunehmen. Hierzu zählen auch Krankenrückkehrgespräche. Sie können daher – mit Blick auf Ihre Fürsorge als Arbeitgeber bzw. Vorgesetzter – solche Gespräche anordnen. Die Mitarbeiter müssen an solchen Gesprächen teilnehmen, da sie zu ihren arbeitsvertraglichen Pflichten gehören.

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