Wer einem Mitarbeiter wegen des dringenden Verdachts einer schweren Pflichtverletzung fristlos kündigen will, muss schnell handeln – auch wenn der Mitarbeiter Urlaub hat oder krankgeschrieben ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dies jüngst bestätigt.
Der Fall
Ein Bahnmitarbeiter soll einen Kollegen während einer Dienstfahrt sexuell belästigt haben. Der Arbeitgeber erfuhr davon am 27. April 2023 – kurz bevor der Betroffene für 3 Wochen in genehmigten Urlaub ging. Das Unternehmen wartete bis zur Rückkehr und leitete die Anhörung erst am 22. Mai ein. Die fristlose Kündigung folgte Anfang Juni.
Das Urteil
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (12.12.2024, Az. 12 Sa 25/24) erklärte die Kündigung für unwirksam. Das BAG hat dies bestätigt (4.12.2025, Az. 2 AZR 55/25).
Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und