LESERFRAGEN

„Kündigung einer Schwangeren in der Probezeit?“

Frage: Ich habe im Januar eine Pflegekraft neu eingestellt. Sie kam zirka 2 Wochen zur Arbeit, meldete sich danach krank und teilte mir dann mit, dass sie schwanger sei und […]

Judith Barth

26.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ich habe im Januar eine Pflegekraft neu eingestellt. Sie kam zirka 2 Wochen zur Arbeit, meldete sich danach krank und teilte mir dann mit, dass sie schwanger sei und ihr Arzt ein Beschäftigungsverbot für die Dauer der gesamten Schwangerschaft ausgesprochen habe. Ich frage mich jetzt, ob ich der Pflegekraft kündigen kann. Schließlich ist sie ja noch in der Probezeit.

Judith Barth: Nein, das geht nicht. Denn aus § 17 Mutterschutzgesetz ergibt sich ein besonderer Kündigungsschutz für Schwangere. Dieser gilt unabhängig davon, ob die Mitarbeiterin sich in der Probezeit befindet oder schon länger bei Ihnen arbeitet. Insofern können Sie der Pflegekraft nicht kündigen und müssen sie nach Beschäftigungsverbot, gesetzlichem Mutterschutz und gegebenenfalls Elternzeit weiterbeschäftigen. Eine Ausnahme hiervon gibt es nur in Sonderfällen (z. B. Betriebsschließung, Existenzgefährdung oder bei besonders schweren vorsätzlichen Pflichtverstößen der Mitarbeiterin) mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde.

Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und