Nachwuchskräfte auszubilden ist wichtig. Das wissen Sie. Doch Ausbildung ist für Ihr Team auch immer mit Mehraufwand verbunden. Umso wichtiger ist es für Sie, dass Ihre Azubis die Ausbildung erfolgreich abschließen. Zeigt sich bereits nach kurzer Zeit, dass Ihr Auszubildender nicht in Ihr Team passt oder seine Leistung zu schwach ist, um die Ausbildung zu schaffen, so sollten Sie frühzeitig darüber nachdenken, den Ausbildungsvertrag aufzulösen. Erfahren Sie hier, an welche Punkte Sie bei der Trennung denken müssen.
Was ist das Besondere an Ausbildungsverhältnissen?
Ein Ausbildungsverhältnis ist kein „normales“ Arbeitsverhältnis. Hier gelten spezielle Bestimmungen. Ein Auszubildender steht unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Die Gesetzgebung zielt darauf ab, dass ein Auszubildender seine Ausbildung abschließt.
Die Länge der Probezeit und die Kündigungsmöglichkeiten sind anders geregelt als in Arbeitsverhältnissen fertig ausgebildeter Arbeitnehmer. So dürfen Sie maximal 4 Monate Probezeit vereinbaren; die Mindestdauer umfasst einen Monat (§ 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG)). Auf eine Probezeit dürfen Sie keinesfalls verzichten.