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Kündigung Heimvertrag: Diese Fakten müssen Sie kennen 

Für Heimbewohner ist es einfach, wenn sie nicht mehr in Ihrem Heim leben möchten: Sie können den Heimvertrag ohne Angabe von Gründen bis zum 3. Werktag des Kalendermonats zum Ende […]

Judith Barth

27.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Für Heimbewohner ist es einfach, wenn sie nicht mehr in Ihrem Heim leben möchten: Sie können den Heimvertrag ohne Angabe von Gründen bis zum 3. Werktag des Kalendermonats zum Ende des Monats kündigen. Viel komplizierter wird es, wenn Sie den Heimvertrag eines Bewohners kündigen möchten. Denn für eine solche Kündigung müssen Sie nach § 12 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) einige Hürden überwinden. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Fakten rund um die Kündigung von Heimverträgen.

Fakt 1: Heimbewohner können sofort gehen

Heimbewohner können ihren Heimvertrag ohne Angabe von Gründen zum 3. Werktag des Monats zum Ende des Monats kündigen. Wenn sie vorher ausziehen, müssen sie das vereinbarte Entgelt für den Heimplatz nicht weiter entrichten.

Fakt 2: Heim kann nur aus wichtigem Grund kündigen

Sie können einen Heimvertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Eine Kündigung ist lediglich möglich, wenn der Heimbewohner vertragliche Pflichten gröblich verletzt. Dann können Sie den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen ordentlich, in Extremfällen fristlos kündigen.

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