Arbeitsrecht 2025

Kündigung: Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber?

Wenn Sie einem Mitarbeiter kündigen, wird er im Normalfall erst einmal geschockt sein. Doch nach dem ersten Schreck wird er sich sammeln und sich fragen: „War die Kündigung rechtens? Kann […]

Renate Tief

29.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Wenn Sie einem Mitarbeiter kündigen, wird er im Normalfall erst einmal geschockt sein. Doch nach dem ersten Schreck wird er sich sammeln und sich fragen: „War die Kündigung rechtens? Kann ich mich dagegen wehren? Wie muss ich dabei vorgehen? Wie viel Zeit habe ich für die einzelnen Schritte?“ Und, und, und. Um nichts falsch zu machen, wird er sich einen Rechtsbeistand suchen. Um rechtssicher vorzugehen, müssen auch Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen, wenn Sie eine Kündigung aussprechen wollen.

Diese Kündigungsarten gibt es:

  • Ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist: Es handelt es sich um eine reguläre, fristgerechte Kündigung.
  • Fristlose Kündigung: Sie kann nur ausgesprochen werden, wenn ein besonderer, schwerwiegender Grund vorliegt.
  • Änderungskündigung: Sie kann nur bei veränderten Bedingungen für das Arbeitsverhältnis ausgesprochen werden.

Das Arbeitsverhältnis Ihres Mitarbeiters kann über die Kündigungsmöglichkeiten entscheiden

  • Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist die fristgerechte Kündigung generell möglich.
  • Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis kann dem Mitarbeiter nur gekündigt werden, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart worden ist.
  • Eine außerordentliche Kündigung ist unabhängig vom Arbeitsverhältnis möglich.