THEMENHEFT: Update Arbeitsrecht 2025

Kündigung: Wann Sie die Entgeltfortzahlung stoppen können

Das Szenario ist vielen Führungskräften in der Altenpflege bekannt: Ein Mitarbeiter kündigt und meldet sich kurz darauf krank – oft genau bis zum Ende der Kündigungsfrist. Diese Vorgehens­ weise belastet […]

Judith Barth

26.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Das Szenario ist vielen Führungskräften in der Altenpflege bekannt: Ein Mitarbeiter kündigt und meldet sich kurz darauf krank – oft genau bis zum Ende der Kündigungsfrist. Diese Vorgehens­ weise belastet nicht nur Ihr Team, sondern auch Ihre Finanzen. Doch ein neues Urteil des Bundes­arbeitsgerichts (BAG) bietet Unterstützung. Lesen Sie, wie Sie in solchen Fällen vorgehen können und wann ein Stopp der Entgeltfortzahlung rechtssicher ist.

Der Fall: „Pünktliche“ Kündigung

Eine Mitarbeiterin ließ sich am 05.05.2022 krankschreiben. Am 11.05.2022 übergab sie dem Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben. Bis zum Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist war die Mitarbeiterin fortlaufend krankgeschrieben. Der Arbeitgeber hielt die Krankmeldungen für vorgeschoben und stellte die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ein. Das wollte die Mitarbeiterin nicht hinnehmen und klagte auf Auszahlung des ihr angeblich zustehenden Gehalts.

Das Urteil: Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Vor dem BAG scheiterte die Mitarbeiterin schließlich mit ihren Forderungen. Die Richter folgten der Argumentation des Arbeitgebers, der Zweifel an der Echtheit der Krankschreibung äußerte. Die Richter urteilten, dass nicht nur die passgenaue Krankschreibung bis zum Ende der Kündigungsfrist ein starkes Indiz für eine „Fake-Krankmeldung“ sei. Das hatten die Richter schon in anderen Urteilen entschieden. Sie stellten auch klar, dass dies auch dann gilt, wenn

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