Leserfragen

Kündigung wegen Vorstrafe?“

LESERFRAGE: Ich bin PDL in einer kleinen Tagespflege. Jetzt habe ich gerüchteweise erfahren, dass eine meiner 2 Hauswirtschaftskräfte vor wenigen Wochen wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt […]

Mark Schmolke

20.01.2025 · 1 Min Lesezeit

LESERFRAGE: Ich bin PDL in einer kleinen Tagespflege. Jetzt habe ich gerüchteweise erfahren, dass eine meiner 2 Hauswirtschaftskräfte vor wenigen Wochen wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden ist. Bei der Einstellung hatte meine Mitarbeiterin ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt. Eintragungen gab es da nicht. Muss ich der Mitarbeiterin jetzt kündigen? Sie leistet eigentlich gute Arbeit.“

Kirsten S.*, PDL einer Tagespflege in Brandenburg

ANTWORT: In diesem Fall müssen Sie der Mitarbeiterin nicht kündigen. Nicht in jedem Fall ist eine strafrechtliche Verurteilung für außerdienstliches Verhalten ein Kündigungsgrund. Sie müssen sich vielmehr die Straftat, wegen der die Mitarbeiterin verurteilt wurde, ansehen und prüfen, ob ein Zusammenhang mit der Arbeit in Ihrer Pflegeeinrichtung besteht. Da die Mitarbeiterin als Hauswirtschaftskraft eingestellt ist und keine Gelder verwaltet, besteht aus meiner Sicht kein Zusammenhang mit der Tätigkeit bei Ihnen. Die Mitarbeiterin ist ebenfalls nicht verpflichtet, Sie über das Gerichtsverfahren überhaupt zu informieren.

MEIN RAT: Sprechen Sie die Mitarbeiterin zunächst mal unvoreingenommen auf das Gerücht an. Sollte sich das Gerücht bewahrheiten, sollten Sie darauf achten, dass die Information über die Vorstrafe zwischen Ihnen beiden bleibt. Denn wenn dies im Team und bei den Gästen „die Runde macht“, wird Ihre Mitarbeiterin einen sehr schweren Stand haben.

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