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„Kündigungsfrist: Zählt die Ausbildung mit?“

Frage: Wie berechnet sich die Kündigungsfrist bei einer Mitarbeiterin, die schon ihre Pflegeausbildung in unserer stationären Einrichtung absolviert hat? Müssen wir die Ausbildungsjahre mitzählen? Arnd von Boehmer: Ich verstehe Ihre […]

Arnd von Boehmer

01.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Wie berechnet sich die Kündigungsfrist bei einer Mitarbeiterin, die schon ihre Pflegeausbildung in unserer stationären Einrichtung absolviert hat? Müssen wir die Ausbildungsjahre mitzählen?

Arnd von Boehmer: Ich verstehe Ihre Frage so, dass sie unmittelbar nach der Ausbildung übernommen wurde und seitdem ununterbrochen bei Ihnen beschäftigt ist. Unter dieser Voraussetzung zählen die „Lehrjahre“ bei der Berechnung der Kündigungsfrist mit. Dies folgt aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.09.2010 (Az.: 2 AZR 714/08), die ein früheres gleichlautendes Urteil aus 1999 (Az.: 2 AZR 139/99) bestätigte.

Wichtig:

Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass Beschäftigungsjahre, die vor dem 25. Geburtstag zurückgelegt wurden, grundsätzlich nicht mitzählen. Tatsächlich gab es im BGB bis vor einigen Jahren eine entsprechende Einschränkung. Nachdem der Europäische Gerichtshof dies moniert hatte, wurde die „Altersgrenze nach unten“ vom deutschen Gesetzgeber gestrichen. Seither ist das Lebensalter für die Berechnung von Kündigungsfristen unerheblich.

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