Organisation & Management

Kurzarbeitergeld: Eine Alternative zu Minusstunden bei Rückgang von Pflegeaufträgen 

Wenn Sie als Inhaber oder PDL plötzlich mit einem Rückgang von Arbeitsaufträgen konfrontiert sind, etwa durch den Verlust mehrerer Pflegekunden, müssen Minusstunden nicht die einzige Lösung sein. Eine Alternative ist […]

Annett Urban

18.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Wenn Sie als Inhaber oder PDL plötzlich mit einem Rückgang von Arbeitsaufträgen konfrontiert sind, etwa durch den Verlust mehrerer Pflegekunden, müssen Minusstunden nicht die einzige Lösung sein. Eine Alternative ist das Kurzarbeitergeld (KUG). Mit dieser Unterstützung können Sie wirtschaftliche Engpässe überbrücken und Ihren Pflegedienst finanziell entlasten. 

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Agentur für Arbeit, die Ihnen ermöglicht, einen Teil der Entgeltkosten für Ihre Mitarbeiter erstattet zu bekommen. Es greift, wenn Arbeitsausfälle aufgrund von fehlenden Aufträgen entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der gesamte Pflegedienst oder nur einzelne Touren oder Bereiche betroffen sind. Wenn Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter vorübergehend reduzieren müssen, gleicht die Agentur für Arbeit einen Teil des ausfallenden Nettogehalts aus: 

  • 60 % des Nettolohns für Mitarbeiter ohne Kind 
  • 67 % des Nettolohns, wenn ein Kind im Haushalt lebt 

Beispielrechnung:

  • Regulärer Nettolohn: 2.400 € monatlich 
  • Gearbeitete Stunden: 20 Stunden pro Woche (von ursprünglich 38 Stunden) = 52,63 % der Arbeitszeit → Lohn für die geleistete Arbeit: 1.263,16 € 
  • Ausfallzeit: 47,37 % der Arbeitszeit → Kurzarbeitergeld für den Verdienstausfall: 682,11 € (bei 60 %) 
  • Gesamtnetto: 1.263,16 € (Lohn) + 682,11 € (Kurzarbeitergeld) = 1.945,26 € 

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