Für Ihre Kurzzeitpflegegäste muss die Planung innerhalb von 48 Stunden stehen. Dies bezieht sich auf die pflegerische Grundversorgung, die Erfassung und Bearbeitung von Pflegerisiken und die Hilfe bei der Eingewöhnung.
Ihre Pflegefachkräfte müssen die Pflege für Kurzzeitpflegegäste schriftlich planen. Diese besondere Art der Pflegeplanung stellt Ihre Mitarbeiter vor besondere Herausforderungen:
- Die Erstellung sollte aufgrund der kurzen Verweildauer nicht so ausführlich sein wie für Dauerbewohner.
- Gleichzeitig müssen Sie die individuellen Pflegerisiken erfassen und Prophylaxen planen: Einerseits, um den Gast vor Schaden zu bewahren, andererseits aber auch, um möglichen Regressforderungen gegen Ihre Einrichtung vorzubeugen, etwa bei einem Dekubitus oder Sturzereignis.
- Ihre Fachkräfte müssen einen Kompromiss zwischen fachlichen Vorgaben und dem oben genannten Auftrag des Gastes bzw. den Vorstellungen der Angehörigen finden.
DIE LÖSUNG: ERSTELLEN SIE DIE PFLEGEPLANUNG GLEICH BEIM AUFNAHMEGESPRÄCH
Auf diese Weise beziehen Sie gleich alle Beteiligten bei der Planung mit ein. Welche Informationen Ihre Pflegefachkräfte hierbei erfragen sollten, zeigt die folgende Übersicht. Am besten planen sie die entsprechenden Maßnahmen gleich gemeinsam mit dem Kurzzeitpflegegast. Hiermit haben sie die erforderlichen Beratungsgespräche über bestehende Risiken ebenfalls bearbeitet. Es ist so aufgebaut, dass die Pflegekraft die Angaben der Angehörigen zur Pflegesituation und zu individuellen Gewohnheiten direkt erfasst.
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