QUALITÄTSMANAGEMENT

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Als Pflegedienstleitung tragen auch Sie Verantwortung für die Umsetzung Ihres hausinternen Qualitätsmanagements. Somit gehört es auch zu Ihren Aufgaben, die Prozesse in Ihrer Einrichtung regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. […]

Marcel Faißt

12.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Als Pflegedienstleitung tragen auch Sie Verantwortung für die Umsetzung Ihres hausinternen Qualitätsmanagements. Somit gehört es auch zu Ihren Aufgaben, die Prozesse in Ihrer Einrichtung regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen.

Wahrscheinlich kennen auch Sie die Situation nur zu gut, dass Ihre Mitarbeiter in der Pflege und Betreuung vor allen Dingen die praktische Versorgung des Bewohners im Blick haben, sich aber oft mit dem „bürokratischen Rahmen“ schwertun. Darüber hinaus wird das Qualitätsmanagement oft auch als Bürokratie wahrgenommen, weil die Mitarbeiter dieses mit dem QM-Handbuch gleichsetzen und darin oft „ein Buch mit 7 Siegeln“ sehen. Entscheidend für die Gewährleistung einer qualitativ und fachlich hochwertigen Pflege ist aber, dass die Prozesse und Abläufe geregelt sind und funktionieren. Ansonsten erfolgt die Pflege zufällig, mögliche gesundheitliche Risiken werden womöglich nicht oder zu spät erkannt, keine passenden Maßnahmen eingeleitet, sodass die Pflegequalität zwangsläufig sinkt. Deswegen ist es wichtig, dass auch die indirekten Pflegeleistungen – sprich der vermeintlich bürokratische Rahmen inklusive der Pflegedokumentation – effektiv funktionieren. Das folgende Beispiel erläutert dies anhand des Pflegegradmanagements. Denn auch wenn dieses zum Erliegen kommt, hat das direkte Auswirkungen auf die Pflegequalität. Aber lesen Sie selbst:

PRAXISBEISPIEL: Sie haben in Ihrer Einrichtung ein Verfahren festgelegt, wie das Pflegegradmanagement zu funktionieren hat. So müssen einmal pro Woche in jedem Wohnbereich die Pflegegrade der Bewohner besprochen und – falls Anpassungsbedarf besteht – die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Das bedeutet: Es muss zunächst mittels Neuem Begutachtungsinstrument (NBI) eine vertiefte Einschätzung der Pflegebedürftigkeit vorgenommen werden. Wenn ein höherer Pflegegrad bestätigt wird, muss die WBL umgehend den Bewohner bzw. dessen Bevollmächtigten informieren, damit ein Höhergradungsantrag gestellt wird. Seit Anfang des Jahres stellen Sie fest, dass die Anzahl der Eingradungen deutlich zurückgeht. Sie wollen nun überprüfen, ob der Prozess „Pflegegradmanagement“ noch funktioniert.

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Damit Sie die Prozesse in Ihrer Einrichtung bewerten können, hilft Ihnen die abgebildete Übersicht mit vorgegebenen Evaluationsfragen weiter. Selbstverständlich können – und sollten – Sie diese Übersicht Ihren individuellen Gegebenheiten anpassen und um weitere Fragen ergänzen. Abgebildet ist nur ein Auszug. Die komplette Liste finden Sie im Downloadbereich.

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