Lebensmittelhygiene ist sowohl im sta tionären als auch ambulanten Bereich ein wichtiges Thema. Die Verpflichtung, Maßnahmen im QM umzusetzen, ergibt sich aus der EU-Verordnung 852/2004, der ehemaligen Lebensmittelhygieneverord nung (LMHV). Stationär ist die gesamte Verordnung anzuwenden, insbesondere wenn Sie selbst kochen. Ambulant sind alle Regelungen nur dann relevant, wenn Sie Essen auf Rädern produzieren. Ansonsten reichen hier in der hauswirtschaftlichen Versorgung die regulären Maßnahmen der Händehygiene aus. Sprechen Sie im Zweifelsfall lieber einmal mit dem ört lichen Gesundheitsamt, ob und wenn ja welche Maßnahmen für Sie zutreffen. In jedem Fall sollten Ihre Mitarbeitenden ein Auge auf die Kühlschranktemperatur und die Mindesthaltbarkeitsdaten haben. Eine entsprechende Beratung sollte hierüber dokumentiert sein.
Das sind die Eckpunkte der EU-Verord nung:
1. Geltungsbereich
Die LMHV ist eine bundesweite Verordnung über die hygienischen Anforderun gen beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln und in Verkehr Bringen von Lebensmitteln. Zusätzlich gibt es spezielle Hygienevorschriften für Lebensmittel tie rischer Herkunft wie die Milchverordnung oder die Fleischherstellung, die jedoch in der Pflege in der Regel aufgrund der pro duzierten Mengen nicht relevant sind.
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