Die Protokolle von Dienstbesprechungen, wichtige Fachartikel, Eintragungen im Übergabebuch, Hinweise an der Planungstafel usw. sollen von den Mitarbeitern Ihrer Pflegeeinrichtung unbedingt gelesen werden. Dazu haben Sie diese Dokumente ja auch erstellt. Aber was erleben Sie immer wieder: Ein Mitarbeiter, der im Urlaub war, hat sich die wichtigen Informationen nicht angeschaut und hat keine Ahnung.
Ist das einfach nur „Schludrigkeit“ oder eine bewusste Abwehrhaltung? Wie auch immer, in Ihrem eigenen Interesse sollten Sie dieses Problem in den Griff bekommen. Mit den nachfolgenden Tipps haben Sie hierzu die perfekten Instrumente an der Hand.
1. Lesepflicht schriftlich festlegen
Verankern Sie die Pflicht zum Lesen von Protokollen und internen Mitteilungen verbindlich in einer internen Dienstanweisung oder im QM-Handbuch.
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