Krankmeldungen von Mitarbeitern führen immer wieder zu Konflikten und ggf. auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Vonseiten vieler Arbeitgeber besteht häufig Unsicherheit, was sie von ihren Mitarbeitern bei einer Erkrankung verlangen können und was nicht. Die 5 häufigsten Fragen rund um dieses Thema habe ich Ihnen hier zusammengetragen. Informieren Sie sich ganz genau, was derzeit rechtlich erlaubt ist bzw. gefordert werden kann.
FRAGE 1: „Müssen Mitarbeiter, wenn sie sich krankmelden, eine bestimmte Form einhalten?“
Nein. Eine bestimmte Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Gesetzlich geregelt ist nur, dass Mitarbeiter, die arbeitsunfähig erkrankt sind, Sie unverzüglich informieren. Dies ergibt sich aus § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Die Mitarbeiter können Ihnen z. B. telefonisch, aber auch per E-Mail, SMS oder WhatsApp Bescheid geben, dass sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Team den Kommunikationsweg, den es für eine Krankmeldung nutzen kann, klar vereinbaren, damit Krankmeldungen bei Ihnen auch rechtzeitig ankommen und Sie hierauf reagieren können.
FRAGE 2: „Genügt es, wenn ein erkrankter Mitarbeiter mir von einem Kollegen ausrichten lässt, dass er krank ist und nicht arbeiten kann?“
Nein. Das genügt nicht. Die Krankmeldung muss gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen. Wichtig ist, dass Sie mit den Mitarbeitern verbindlich klären, bei wem Mitarbeiter sich krankmelden. Sinnvoll ist das häufig, wenn dies beim direkten Vorgesetzten bzw. bei demjenigen erfolgt, der den Dienst und Vertretungsplan erstellt. Zudem sollte sich der erkrankte Mitarbeiter im Arbeitsbereich selbst, d. h. im konkreten Wohnbereich, krankmelden – damit die Kollegen auch am Wochenende oder an Feiertagen informiert sind, wer nicht zum Dienst kommt.

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