Frage einer MFA aus Thüringen: „In unserer Hausarztpraxis verwenden wir Einmalhandschuhe aus Nitril. Anstatt die Handschuhe zu wechseln, desinfiziert eine Kollegin ihre behandschuhten Hände, bevor sie beispielsweise einem anderen Patienten Blut abnimmt. Sie begründet es damit, Kosten einsparen zu wollen. Selbstverständlich möchte ich auch sparen, aber mir ist auch wichtig, die Hygienerichtlinien einzuhalten. Deshalb interessiert es mich, ob das überhaupt zulässig ist. Können Sie mir weiterhelfen?“
Meine Antwort: Die RKI-Empfehlung „Händehygiene“ besagt, dass eine hygienische Händedesinfektion behandschuhter Hände unter folgenden Voraussetzungen erfolgen kann:
- erbrachter Nachweis der Desinfizierbarkeit des Handschuhs (Häufigkeit, Materialverträglichkeit, Handschuhfabrikat, Desinfektionsmittel)
- kein vorangegangenes Perforationsrisiko und keine bemerkte Perforation, keine Kontamination mit Blut, Sekreten und Exkreten
- keine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Kontamination mit Viren oder multiresistenten Erregern
Das zeigt:
Die Desinfektion von Einmalhandschuhen ist mit einem relativ großen Aufwand verbunden.