EBM & GOÄ richtig abgerechnet

Leserfrage einer Gynäkologin aus dem Schwarzwald: „Dürfen mir die Versicherungen immer wieder die GOÄ-Ziffer 45 streichen?“

Ich bin Gynäkologin und als Belegärztin im Kreiskrankenhaus unserer Region zugelassen. Vor und nach meinen Operationen führe ich regelmäßig Visiten durch, manchmal auch mehrmals am Tag. Immer wieder weigern sich […]

30.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Ich bin Gynäkologin und als Belegärztin im Kreiskrankenhaus unserer Region zugelassen. Vor und nach meinen Operationen führe ich regelmäßig Visiten durch, manchmal auch mehrmals am Tag. Immer wieder weigern sich die privaten Versicherungen, die Kosten dafür zu übernehmen. Begründung: Die GOÄ-Ziffer 45 dürfe nur einmal angesetzt werden. Deshalb habe ich jetzt schon ein paarmal statt der Ziffer 45 die 1 berechnet. Diese wurde mir jedoch ebenfalls gestrichen. Begründung: Die GOÄ-Ziffer 1 darf nicht statt der Ziffer 45 berechnet werden. Hat die Versicherung recht?

Meine Antwort: Ja, leider. In den Anmerkungen zur GOÄ-Ziffer 45 heißt es: „Wird mehr als eine Visite an demselben Tag erbracht, kann für die über die erste Visite hinausgehenden Visiten nur die Leistung nach Nummer 46 berechnet werden. […]

Anstelle oder neben der Visite im Krankenhaus sind die Leistungen nach den Num­mern 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 15, 48, 50 […] nicht berechnungsfähig.“

Diese Bestimmungen können nicht umgangen werden.