EBM & GOÄ richtig abgerechnet

Leserfrage eines Allgemeinmediziners aus Niedersachsen: „Stimmt es, dass in der GOÄ-Ziffer 8 nicht die komplette Ganzkörperuntersuchung enthalten ist?“

Ich habe vor Kurzem eine internistische Hausarztpraxis übernommen und kämpfe mich jetzt durch die Privatabrechnungen. Die GOÄ-Ziffer 8 wird für die Ganzkörperuntersuchung abgerechnet, weshalb ich daneben die rektale Untersuchung nach […]

30.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Ich habe vor Kurzem eine internistische Hausarztpraxis übernommen und kämpfe mich jetzt durch die Privatabrechnungen. Die GOÄ-Ziffer 8 wird für die Ganzkörperuntersuchung abgerechnet, weshalb ich daneben die rektale Untersuchung nach der GOÄ-Ziffer 11 nicht zusätzlich abgerechnet habe. Auf einem Kongress kam ich mit einem Kollegen ins Gespräch und durch Zufall auch auf dieses Thema. Er führt bei Ganzkörperuntersuchungen oft auch eine rektale Untersuchung durch. Er meinte, ich rechne zu wenig ab. Die GOÄ-Ziffer 11 darf zusätzlich zur GOÄ-Ziffer 8 abgerechnet werden. Hat er recht?

Meine Antwort: Ja, die Aussage Ihres Kollegen ist korrekt. Bei der Ganzkörperuntersuchung nach der GOÄ-Nr. 8 dürfen Sie zwar keine neurologische Untersuchung nach der GOÄ-Nr. 800 abrechnen. Aber die rektale Untersuchung nach der GOÄ-Ziffer 11 ist nicht in dieser Ziffer enthalten.

Nach der Leistungsbeschreibung enthält die GOÄ-Nr. 8

  • der Organe des Brust- und Bauchbereiches und
  • die Untersuchung der Haut und der sichtbaren Schleimhäute,
  • eine orientierende neurologische Untersuchung.