Effiziente Praxisorganisation

Leserfrage eines Hausarztes aus Brandenburg: „Wie rechne ich Befundanfragen der BG nach UV-GOÄ ab?“

„Seit 5 Jahren führe ich eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis in Brandenburg. Wir bekommen immer wieder Befundanfra­gen der Berufsgenossenschaft (BG). Dabei müssen wir in der Regel nur die Krankenge­ schichte oder Auszüge […]

28.05.2024 · 1 Min Lesezeit

„Seit 5 Jahren führe ich eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis in Brandenburg. Wir bekommen immer wieder Befundanfra­gen der Berufsgenossenschaft (BG). Dabei müssen wir in der Regel nur die Krankenge­ schichte oder Auszüge daraus übersenden. Bisher haben wir immer nur das Porto be­rechnet. Mir erscheint das zu wenig, ich weiß aber nicht, was ich abrechnen kann.“

Meine Antwort: Wenn die BG um Zusendung der Krankengeschichte eines Patienten oder um Auszüge daraus bittet, können Sie – ungeachtet des Umfanges – die UV-GOÄ-Ziffer 193 berechnen (Übersendung von Krankengeschichten gem. B. VI Allgemeine Bestimmungen Nr. 4). Dafür erhalten Sie nach der aktuellen UV-GOÄ zurzeit 15,33 €. Dazu kommen natürlich noch die Ausgaben für das Porto. Nach den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts B VI sind Sie als absendender Arzt dazu verpflichtet, die Unterlagen durchzusehen und deren Richtigkeit zu bescheinigen.

Mein Tipp: Senden Sie Ihre Rechnung am besten gleich zusammen mit der Krankengeschichte an die BG. Damit stellen Sie sicher, dass diese Rechnungsstellung nicht vergessen wird; außerdem sparen Sie das Extraporto für die Rechnung.