„Seit 5 Jahren führe ich eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis in Brandenburg. Wir bekommen immer wieder Befundanfragen der Berufsgenossenschaft (BG). Dabei müssen wir in der Regel nur die Krankenge schichte oder Auszüge daraus übersenden. Bisher haben wir immer nur das Porto berechnet. Mir erscheint das zu wenig, ich weiß aber nicht, was ich abrechnen kann.“
Meine Antwort: Wenn die BG um Zusendung der Krankengeschichte eines Patienten oder um Auszüge daraus bittet, können Sie – ungeachtet des Umfanges – die UV-GOÄ-Ziffer 193 berechnen (Übersendung von Krankengeschichten gem. B. VI Allgemeine Bestimmungen Nr. 4). Dafür erhalten Sie nach der aktuellen UV-GOÄ zurzeit 15,33 €. Dazu kommen natürlich noch die Ausgaben für das Porto. Nach den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts B VI sind Sie als absendender Arzt dazu verpflichtet, die Unterlagen durchzusehen und deren Richtigkeit zu bescheinigen.
Mein Tipp: Senden Sie Ihre Rechnung am besten gleich zusammen mit der Krankengeschichte an die BG. Damit stellen Sie sicher, dass diese Rechnungsstellung nicht vergessen wird; außerdem sparen Sie das Extraporto für die Rechnung.