Leserfrage eines Hausarztes aus Thüringen: „Lohnt sich bei Parallelimpfungen eine Parallelabrechnung?“

Immer wieder führe ich zeitgleich 2 Impfungen in derselben Sitzung, aber getrennt durch, also Parallelimpfungen. Eine neue Mitarbeiterin hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich für diese Parallelimpfung nur 6,77 […]

25.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Immer wieder führe ich zeitgleich 2 Impfungen in derselben Sitzung, aber getrennt durch, also Parallelimpfungen. Eine neue Mitarbeiterin hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich für diese Parallelimpfung nur 6,77 € (GOÄ-Ziffer 377) Honorar bekomme.

Ich dachte bislang, dass ich die Ziffer 375 dann 2-mal abrechnen darf. Anhand alter Rechnungen habe ich festgestellt, dass die Verrechnungsstelle stets die GOÄ- Ziffer 377 abgerechnet hat, jedoch ohne mich darüber zu informieren.

Gibt es eine andere Abrechnungsziffer oder eine andere Lösung, die für mich günstiger ist?

Meine Antwort: Nein, eine andere Abrechnungsziffer für eine Parallellabrechnung gibt es nicht. Aber es gibt eine andere Lösung, die ich Ihnen empfehle, denn bei der GOÄ-Ziffer 377 gibt es noch einen Knackpunkt: Sie dürfen sie nämlich nicht neben der GOÄ-Ziffer 1 abrechnen.