Effiziente Praxisorganisation

Leserfrage: „Habe ich Anspruch auf ein Zeugnis mit Beurteilung?“

Frage einer MFA aus Hessen: Ich arbeite in einer orthopädischen Praxis und bin nun auch ein Pandemie-Opfer, denn Ende Mai wurde mir zum 30.06.2024 nach 1½-jähriger Tätigkeit betriebsbedingt gekündigt. Ich […]

25.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage einer MFA aus Hessen: Ich arbeite in einer orthopädischen Praxis und bin nun auch ein Pandemie-Opfer, denn Ende Mai wurde mir zum 30.06.2024 nach 1½-jähriger Tätigkeit betriebsbedingt gekündigt. Ich bin den Sparmaß- nahmen zum Opfer gefallen, die durch die hohen Einnahmeverluste aufgrund der Pandemie notwendig geworden sind. Gestern hat mir mein Chef mein Arbeitszeugnis gegeben. Es bescheinigt mir allerdings nur, in welchem Zeitraum ich in der Praxis beschäftigt war. Es macht fast den Eindruck, als hätte ich schlechte Arbeit geleistet oder als hätte ich mir etwas zuschulden kommen lassen. Kann ich darauf bestehen, eine Beurteilung zu bekommen?

Meine Antwort: Natürlich haben Sie Anspruch auf eine ausführliche Beurteilung. Sie haben ein sogenanntes einfaches Zeugnis erhalten. Was Ihnen vorschwebt, ist ein qualifiziertes Zeugnis. Ihr Chef ist nicht verpflichtet, von sich aus ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Wenn Sie es jedoch beantragen, muss er es erstellen. Ich rate Ihnen, das sofort zu tun, und zwar schriftlich.

Richten Sie Ihr Augenmerk darauf, ob Ihr Zeugnis die Formvorgaben erfüllt:

  • Das Arbeitszeugnis bedarf der Schriftform.
  • Ihr Chef schreibt es auf Geschäftspapier (Praxisbogen).