Frage: „Bei uns im Heim wird getuschelt, dass eine Kollegin was mit unserem Wohnbereichsleiter hat. Einige sagen schon, dass sie dadurch Vorteile bei der Dienstplanung hat und nie unliebsame Teildienste machen muss. Das kann ich nicht beurteilen, aber: Wie ist das überhaupt rechtlich? Ist so eine Beziehung bei der Arbeit erlaubt oder ist das arbeitsrechtlich verboten?“
Antwort: Das Thema sorgt in vielen Teams für Diskussionen und nicht selten auch für Spannungen. Grundsätzlich sind Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz erlaubt, denn sie sind Privatsache. Manche Arbeitgeber versuchen das zwar mit Klauseln in den Dienstverträgen auszuschließen, diese sind aber rechtlich unwirksam.
- Schwierig wird es allerdings, wenn z. B. die Arbeit unter der Beziehung leidet,
- eine Bevorzugung (oder der Eindruck davon) entsteht,
- das Teamgefühl leidet.
Wie in Ihrem Beispiel zeigt sich: Schon der Verdacht einer Bevorzugung kann die Stimmung im Team deutlich belasten. Ob die Kollegin tatsächlich Vorteile bei der Dienstplanung hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
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