RECHT IN DER PFLEGE

Lieber Kekse, Kuchen und Kaffee statt Geld für die Kaffeekasse

Es kommt oft vor, dass Pflegekunden oder deren An- und Zugehörige einer Pflegekraft Geld zustecken möchten, um sich für die gute Pflege erkenntlich zu zeigen, oder sie möchten sich bei […]

Annett Urban

30.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Es kommt oft vor, dass Pflegekunden oder deren An- und Zugehörige einer Pflegekraft Geld zustecken möchten, um sich für die gute Pflege erkenntlich zu zeigen, oder sie möchten sich bei dem gesamten Pflegeteam für die tolle Versorgung durch eine Spende für die Kaffeekasse bedanken.

Ist das auch bei Ihnen der Fall? Dann sollten Sie das Geld lieber nicht annehmen. Denn es ist Mitarbeitern von Pflegeeinrichtungen untersagt, Geldgeschenke oder andere Vergütungen und Vorteile von Pflegekunden anzunehmen. Dies ist in einigen Tarif- oder Arbeitsverträgen, den Landesheimgesetzen und in der Berufsordnung der Länder geregelt, was auch für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen gilt. Nimmt eine Pflegekraft trotz dieser vertraglichen Regelungen und Gesetze z. B. Geschenke, Belohnungen oder Geld an, kann dies sogar eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach sich ziehen.

Kleinigkeiten sind erlaubt

Wenn sich ein Pflegekunde bei Ihnen als Pflegekraft bedanken möchte, darf er Ihnen natürlich eine kleine Aufmerksamkeit wie eine Tafel Schokolade oder eine Packung Kekse übergeben, solange der Wert wirklich gering ist und 3 € nicht übersteigt

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