LESERFRAGEN

LIZENZ ZUM LIEDERSINGEN?

Die Weihnachtszeit ist zwar vorüber, aber gerade im Advent haben wir mit unseren Bewohnern natürlich viele Weihnachtslieder gesungen. Just in dieser Zeit erhielten wir plötzlich ein Schreiben von der „VG […]

Marcel Faißt

16.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Weihnachtszeit ist zwar vorüber, aber gerade im Advent haben wir mit unseren Bewohnern natürlich viele Weihnachtslieder gesungen. Just in dieser Zeit erhielten wir plötzlich ein Schreiben von der „VG Musikedition“. Sie hat uns aufgefordert, eine Jahreslizenz für das Kopieren von Musikblättern abzuschließen. Wir wissen gar nicht, wie wir damit umgehen sollen. Sind wir dazu verpflichtet?

FRIEDER F., MÜNCHEN

REDAKTION

Die VG Musikedition schreibt seit einigen Jahren bundesweit Pflegeeinrichtungen an und weist darauf hin, dass die grafische Vervielfältigung von Werken der Musik – und somit eben das Kopieren von Liedern, Liedtexten oder Musiknoten – nur nach erfolgter Genehmigung durch den Rechteinhaber gem. § 53 Abs. 4a UrhG zulässig ist. Dieser Rechteinhaber ist die VG („Verwertungsgesellschaft“) Musikedition. Wenn eine Einrichtung nun Kopien von Liedtexten herstellt und verwendet, ist der Abschluss eines Lizenzvertrags, der mindestens 59 € pro Jahr (abhängig von der Platzzahl der Einrichtung) kostet, erforderlich. Wenn Sie nun Liedtexte in Ihrer Einrichtung kopieren, sind Sie tatsächlich verpflichtet, den Lizenzvertrag zu unterzeichnen. Wenn Sie hingegen als Grundlage Liederbücher haben, besteht keine Lizenzpflicht. Schließlich singen Sie dann aus diesen Büchern und haben mit dem Kauf der Bücher auch die Rechte zu ihrer Nutzung erworben. In diesem Fall müssen Sie auf das Schreiben auch nicht reagieren. Deswegen mein Tipp: Um der Lizenzpflicht ganz einfach zu entgehen, schaffen Sie einen Satz Liederbücher an. Das ist auf Dauer günstiger als die jährliche Lizenzgebühr der VG Musikedition. Das trifft auch dann zu, wenn Sie Liedtexte selbst abgetippt haben und diese ausdrucken.

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