DATENSCHUTZ: RICHTLINIEN, SICHERHEIT & COMPLIANCE

Löschung von personenbezogenen Daten nach dem Tod von Pflegebedürftigen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützt primär lebende Personen. Doch auch nach dem Tod eines Pflegekunden bleiben datenschutzrechtliche Pflichten bestehen – insbesondere im Hinblick auf die Löschung personenbezogener Daten. Ein sorgfältig ausgearbeitetes […]

Judith Barth

14.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützt primär lebende Personen. Doch auch nach dem Tod eines Pflegekunden bleiben datenschutzrechtliche Pflichten bestehen – insbesondere im Hinblick auf die Löschung personenbezogener Daten. Ein sorgfältig ausgearbeitetes Löschkonzept ist für Pflegeeinrichtungen daher nicht nur ein Zeichen guter Praxis, sondern auch rechtlich erforderlich.

Beachten Sie Ihre Löschpflichten

Nach Art. 17 DSGVO sind personenbezogene Daten zu löschen, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Im Pflegekontext bedeutet das: Nach dem Tod eines Pflegekunden ist zu prüfen, ob und welche Daten weiterhin benötigt werden – etwa für Abrechnungen, Haftungsfragen oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten.

Ein häufiger Irrtum ist, dass der Datenschutz mit dem Tod endet. Zwar gilt die DSGVO im engeren Sinne nur für lebende Personen, doch greifen weiterhin berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten (§ 203 StGB), zivilrechtliche Schutzinteressen der Angehörigen und Spezialgesetze mit klaren Aufbewahrungsfristen.

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