Stellen Sie sich vor: Ihre Mitarbeiterin Frau Müller ist seit Kurzem allein- erziehende Mutter und bekommt nur unregelmäßig Unterhalt für sich und ihr Kind. Dass Frau Müller in einer solch schwierigen Lage ist, erfahren Sie aber erst, als deren Bank über den Gerichtsvollzieher Ihnen eine Lohnpfändung in Form eines „Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses“ zustellt und die monatliche Überweisung der pfändbaren Beträge des Gehalts verlangt.
So ist es im Übrigen meistens: Irgendwelche kritischen oder überraschenden Ereignisse führen dazu, dass Menschen mit Schulden diese nicht mehr zurückzahlen können. Das nennt man dann „überschuldet“. Nun drohen ernsthafte Konsequenzen. Und eine typische Konsequenz ist die Pfändung des Arbeitseinkommens. Jetzt sind Sie als Arbeitgeber mit im Boot!
Stärken Sie Ihren Mitarbeitern den Rücken
Es dauert lange, bis sich eine überschuldete Person „outet“, vor allem Ihnen als Arbeitgeber gegenüber. Umso wichtiger ist es, dass Sie richtig reagieren:
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Von A wie Abrechnung über B wie Beschäftigung bis V wie Versorgung: In jeder Ausgabe erhalten Sie aktuelle Praxisinformationen und direkt anwendbare Arbeitshilfen für die erfolgreiche Leitung in der Tagespflege.