Frage: „Ich habe irgendwas aufgeschnappt, dass ich für meinen Weg zur Arbeit künftig mehr von der Steuer absetzen kann. Ist das schon durch?“
Antwort: Tatsächlich hat die künftige Bundesregierung im Koalitionsvertrag erklärt, ab dem Jahr 2026 die sogenannte Pendlerpauschale wie folgt zu erhöhen:
- Bislang kann man für die ersten gefahrenen 20 km zum Arbeitsplatz 30 Cent pro km Wegstrecke steuerlich geltend machen, ab dem 21. km 38 Cent.
- Ab 01.01.2026 sollen ab dem 1. gefahrenen Kilometer einheitlich 38 Cent gelten.
Dabei ist es egal, wie Sie zur Arbeit kommen. Selbst als Fußgänger können Sie
diese Pauschale über Ihrer Steuererklärung geltend machen.
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