Ganz ohne finanzielle Anreize geht es aus unserer Sicht nicht. Gerade das Einspringen in Randzeiten oder im Akutfall sollte spürbar honoriert werden. Nutzen Sie daher die Steuer- und Beitragsfreiheit der Zeitzuschläge voll aus und setzen Sie noch einen drauf. Wie das geht, erfahren Sie hier.
Ein innovatives Konzept zur Arbeitszeitgestaltung sollte auch einen monetären Aspekt beinhalten. So sollten Dienste in Randzeiten sowie die Bereitschaft zum kurzfristigen Einspringen honoriert werden. Dank der teilweisen Steuer- und Beitragsfreiheit von Zeitzuschlägen ist dies möglich.
Warum Zeitzuschläge ein attraktiver Lohnbestandteil sind
Zeitzuschläge sind dafür gedacht, die Arbeit in Randzeiten (sonn- und feiertags, nachts) gesondert zu honorieren. Richtig eingesetzt und angewendet, können Zeitzuschläge ein äußerst attraktiver Lohnbestandteil sein. Fragen Sie einmal bei Ihren Kollegen im außerklinischen Intensivbereich nach: Dort gibt es Mitarbeiter, die am liebsten nur Nachtdienste machen und so mit Nettozuschlägen von bis zu 1.100–1.200 € im Monat zusätzlich zum Gehalt rechnen können. Aber auch das Überschreiten der zuschlagsfreien Grenzen kann immer noch zu sehr interessanten Vergütungsbestandteilen werden. Das folgende Rechenbeispiel soll deutlich machen, wie Sie z. B. kurzfristiges Einspringen honorieren können und mit welchen Zusatzgeldern Ihre Mitarbeiter rechnen können.
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