Alles, was Recht ist

„Mein Chef möchte, dass ich ,nachkürzel‘“ 

Frage: Bei uns im Pflegedienst ist es üblich, dass der Chef von mir verlangt, dass ich als PDL die Namenskürzel der Mitarbeiter nachtragen soll, wenn diese auf dem Leistungsnachweis vergessen […]

Annett Urban

21.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Frage: Bei uns im Pflegedienst ist es üblich, dass der Chef von mir verlangt, dass ich als PDL die Namenskürzel der Mitarbeiter nachtragen soll, wenn diese auf dem Leistungsnachweis vergessen wurden. Außerdem möchte er auch, dass ich Leistungen „kürzel“, die wir gar nicht erbracht haben. Aber das ist doch Abrechnungsbetrug. Wie soll ich als PDL darauf reagieren? 

Antwort von Annett Urban, Chefredakteurin „pdl.konkret ambulant“: Ihre Frage zeigt, dass Sie sich Ihrer Verantwortung als PDL bewusst sind und sensibel mit dem Thema „Abrechnung“ umgehen. Es ist gut, dass Sie die Anweisungen Ihres Chefs hinterfragen, denn die von Ihnen geschilderten Vorgänge – das Nachtragen von Namenskürzeln oder das Abrechnen nicht erbrachter Leistungen – können tatsächlich schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. 

Warum Sie nicht mitwirken sollten 

Das Nachtragen von Namenskürzeln und das Abrechnen nicht erbrachter Leistungen fallen klar unter den Begriff des Abrechnungsbetrugs. Die Gerichte reagieren auf solche Fälle zunehmend streng, und die möglichen Konsequenzen sind erheblich: 

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