Frage: „Unser Pflegeheim gehört zum öffentlichen Dienst. Entsprechend haben wir auch den Tarifvertrag TVöD und können in diesem Rahmen einmal im Jahr eine Leistungsbewertung durchführen. Je nach Ergebnis erhält der einzelne Mitarbeiter dann anteilig einen Bonus ausgezahlt. Gestern hatte ich nun das Bewertungsgespräch mit meiner Mitarbeiterin Sandra. Sie hat einige Defizite in ihrer Arbeitsweise, die ich ihr auch klar kommuniziert habe. Entsprechend habe ich ihr auch nicht die volle Punktzahl gegeben, sodass sie nicht den kompletten Bonus erhalten wird. Sie akzeptiert das nicht und schätzt sich selbst ganz anders ein. Was kann ich jetzt tun?“ (Ina S., Traunstein)
Antwort: Ist die Leistungsbewertung an die Auszahlung eines monetären Bonus geknüpft, fällt es unseren Mitarbeitern natürlich noch einmal schwerer, Verbesserungsbedarf zu akzeptieren. Ich empfehle Ihnen aber ganz klar, bei Ihrer Bewertung zu bleiben. Würden Sie diese nämlich jetzt nachträglich verbessern, dann spricht sich das unter Ihren Team-Mitgliedern schnell herum und das ganze System der Leistungsbewertung würde damit in sich zusammenfallen. Wenn alle denken, „naja, relativ gleich, wie ich arbeite, wenn es um die Auszahlung des Bonus geht, ist meine WBL schon nicht so…“, dann braucht es auch kein strukturiertes Feedback mehr. Bleiben Sie deshalb bei Ihrer gefällten Bewertung von Sandra, über die Sie sich sicher viele Gedanken gemacht haben. Je transparenter Sie das Ganze machen, desto besser können Ihre Mitarbeiter die Bewertung nachvollziehen. Und: Zeigen Sie Sandra einen Ausweg auf. Dieser lautet: „Setze den Verbesserungsbedarf im nächsten Jahr um. Gern helfe ich Dir dabei und unterstütze Dich bei allem, was Du brauchst. Gelingt es Dir, freue ich mich,, wenn ich Dir das nächste Mal damit Deinen kompletten Bonus ermöglichen kann.“
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