Die Herbstferien sind vorbei – und vielleicht hatten Sie auch Ferienjobber beschäftigt. Oder Sie haben minderjährige Praktikanten oder Freiwillige im FSJ, die bei Ihnen arbeiten. Sie müssen dann unbedingt auf diese Vorgaben achten.
Denn oftmals geht im Alltag unter, dass es Regelungen gibt, die bei der Beschäftigung von Minderjährigen unbedingt eingehalten werden müssen. So kommt es dann z. B. vor, dass ein minderjähriger Praktikant in der Spätschicht arbeitet – und weil ein Mitarbeiter ausgefallen ist, auch am nächsten Tag gleich die Frühschicht übernimmt. Das ist aber nicht zulässig, da die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht eingehalten worden sind.
Geben Sie Ihren WBLs diese Übersicht an die Hand
Wir empfehlen Ihnen daher, die Einschränkungen in der Verfügbarkeit der minderjährigen Azubis streng zu beachten – und auch Ihre weiteren Leitungskräfte und v. a. die WBLs, die sich meistens auch um die Dienstplanung kümmern, entsprechend zu instruieren. In der folgenden Übersicht haben wir Ihnen die wichtigsten Vorgaben zusammengestellt.
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