In Audits höre ich regelmäßig: „Unsere Mitarbeitenden werden einmal jährlich zum Datenschutz geschult.“ Das ist wunderbar. Allerdings habe ich in vielen Jahren Prüfpraxis gelernt: Eine unterschriebene Teilnehmendenliste beweist zunächst im besten Fall, dass jemand an einer Schulung teilgenommen hat. Ob dieselbe Pflegekraft am nächsten Tag eine verdächtige E-Mail erkennt, weiß, wohin mit dem gefundenen Übergabezettel oder wie bei dem verlorenen Diensthandy zu reagieren ist, ist nicht klar. Das Ziel sollte deshalb lauten: „Unsere Mitarbeitenden wissen, wie sie sich in typischen Datenschutz und Sicherheitssituationen richtig verhalten.“
Tipp 1: Schulen Sie den Pflegealltag statt DSGVO-Paragrafen. Ihre Mitarbeitenden müssen nicht wissen, was genau in Art. 32 DSGVO steht. Sie müssen aber wissen, was sie tun dürfen und was nicht. Nutzen Sie typische Situationen:
- Darf ich dieses Wundfoto aufnehmen?
- Darf ich Informationen an Angehörige weitergeben?
- Was mache ich mit einem Ausdruck mit Bewohnerdaten?
- Darf ich Informationen über Pflegekunden in eine KI eingeben?
- Was tue ich, wenn ich eine E-Mail falsch verschickt habe?
Tipp 2: Leiten Sie Schulungsthemen aus Ihren Risiken ab. Schauen Sie in Ihre Datenschutz-Risikobewertung. Welche Risiken haben Sie als besonders relevant eingestuft? Wenn beispielsweise private Smartphones, Phishing-Mails oder offen zugängliche Dokumentationen zu Ihren Risiken gehören, sollten genau diese Themen im Schulungsplan auftauchen.
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