EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

Mit dem jährlichen Angebot eines Hautkrebs-Screenings steigern Sie Ihren Umsatz um mehr als 800 €

Der Sommer neigt sich dem Ende zu. Viele Patienten sind aus dem Urlaub im sonnigen Süden zurück oder haben zu Hause lange Sonnenbäder genossen. Da stellt sich oft das schlechte […]

Renate Tief

26.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Sommer neigt sich dem Ende zu. Viele Patienten sind aus dem Urlaub im sonnigen Süden zurück oder haben zu Hause lange Sonnenbäder genossen. Da stellt sich oft das schlechte Gewissen oder gar die Angst ein, es übertrieben zu haben. Das ist die richtige Zeit, Ihren Patienten ein Hautkrebs-Screening ans Herz zu legen. Ihren Privatpatienten können Sie die Leistungen jährlich anbieten. Gerade bei Patienten mit erhöhtem Risiko ist die medizinische Notwendigkeit gegeben. Die gesetzlichen Kassen zahlen nur alle 2 Jahre ab dem 35. Lebensjahr. Viele GKVen bieten das Screening auch für Menschen unter 35 Jahren an, aber auch nur alle 2 Jahre. In vielen Fällen ist jedoch eine jährliche Kontrolle sinnvoll und empfehlenswert. Bieten Sie Ihren Kassenpatienten deshalb diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung als Selbstzahlerleistung an.

Beachten Sie diese 7 Besonderheiten bei der Abrechnung

  1. Die GOÄ-Ziffern 27 und 28 – die jährliche Vorsorgeuntersuchung für Mann und Frau – enthalten ein Hautkrebs-Screening als Teilleistung. Das isolierte Hautkrebs-Screening mit Anamneseerhebung, Untersuchung der gesamten Haut, Befundung und Beratung dürfen Sie zwar mit der GOÄ-Ziffer 1 sowie der GOÄ-Ziffer 7 berechnen, aber nicht, wenn es in derselben Sitzung mit diesen Vorsorgeuntersuchungen stattfindet!
  2. Empfehlen Sie Ihren Patienten das Hautkrebs-Screening und vereinbaren Sie dafür möglichst einen gesonderten Termin. Hintergrund: Führen Sie eine andere Untersuchung oder Vorsorgeuntersuchung zeitgleich durch, verlieren Sie die GOÄZiffern 1 und 7, was einen Honorarverlust von 32,18 € bedeutet.
  3. Auch neben der GOÄ-Ziffer 29 sind die GOÄ-Ziffern 1 und 7 nicht zulässig, weshalb Sie auch bei Ihren Privatpatienten einen neuen Termin vereinbaren müssen.
  4. Bei einer eingehenden Beratung können Sie statt der GOÄ-Ziffer 1 die Ziffer 3 abrechnen. Sie ist aber neben den GOÄ-Ziffern 27, 28 oder 29 ausgeschlossen.
  5. Bei einer zeitaufwendigen Untersuchung (z. B. wegen multipler Muttermale) steigern Sie die GOÄ-Ziffer 7 bis zum 3,5-fachen Satz mit der Begründung „zeitaufwendige Untersuchung wegen multipler Muttermale“.
  6. Führen Sie zur weiteren diagnostischen Abklärung eine Dermatoskopie durch, berechnen Sie diese mit der GOÄ-Ziffer 750 „Auflichtmikroskopie der Haut“. In diesem Fall dürfen Sie die GOÄ-Ziffer 3 nicht ansetzen!
  7. Für eine videosystemgestützte Untersuchung mit Bilddokumentation hat die Bundesärztekammer die GOÄ-Ziffer 612 analog gemäß § 6 Abs. 2 (79,42 €, 1,8-fach) empfohlen. Diese Ziffer dürfen Sie aber nicht neben den GOÄ-Ziffern 750 und 3 abrechnen

Diese Ziffern stehen Ihnen für das Hautkrebs-Screening zur Verfügung