Unterweisungen, insbesondere im Arbeitsschutz, sind leider in vielen Ein richtungen unbeliebt und es finden sich Lücken in den Nachweisen. Wie diese Un beliebtheit zustande kommt, darüber kann ich nur spekulieren. Vielleicht sagen auch Ihre Mitarbeitenden: „Jedes Jahr das Gleiche.“ Neben den Möglichkeiten, Unterweisun gen unterhaltsam und abwechslungsreich zu gestalten, bleibt eben aber auch einfach die schlichte gesetzliche Pflicht, Unterwei sungen im Arbeitsschutz in den folgenden Intervallen durchzuführen:
- Allgemeine Unfallverhütungsvorschrif ten (Deutsche gesetzliche Unfallversi cherung, Vorschrift 1) zu Beginn der Tä tigkeit im Unternehmen sowie jährlich zu den in Gefährdungsbeurteilungen festgestellten Themen
- jährlich zu Gefahrstoffen gemäß Ge fahrstoffverordnung, in der Pflege ins besondere zu Reinigungs und Desin fektionsmitteln
Ob dieser Prozess bei Ihnen nun gut gere gelt und umgesetzt wird, können Sie mithilfe eines internen Audits überprüfen. Die Checkliste unten auf dieser Seite hilft Ihnen dabei.
Mein Fazit: Unterweisungen können Leben retten
Glücklicherweise haben wir nicht so viele gravierende Gefahren wie ein Bauunter nehmen. Dennoch sind Sie rechtssicher unterwegs, wenn Sie den Unterweisungs prozess verlässlich regeln. Und auch in der Pflege hat das schon manchen Mitarbei tenden vor Unfällen bewahrt.
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