Als Fortbildungsbeauftragte sollten Sie zunächst ein stimmiges Fortbildungskonzept schreiben. Damit strukturieren Sie die Grundlagen Ihrer zukünftigen Arbeit. Im Konzept gehen Sie auf die konkrete Umsetzung ein und schaffen so Transparenz für alle Beteiligten. Lesen Sie auf den folgenden Seiten ein Beispiel dafür.
1. Einleitung
Sowohl das Heimgesetz als auch das Pflegeversicherungsgesetz fordern von uns, dass unsere Pflegeleistungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse entsprechen. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass sich der pflegerische Wissensstand permanent weiterentwickelt. Alle in der Pflege und Betreuung tätigen Mitarbeiter müssen ihr Wissen regelmäßig erweitern und auffrischen. Eine einmal erworbene Qualifikation (wie etwa das Fachkraftexamen) reicht nicht mehr für ein gesamtes Berufsleben aus.
Gemäß unserem internen Qualitätsanspruch führen wir in unserer Einrichtung einen prospektiven Fortbildungsplan (prospektiv = „auf das Zukünftige gerichtet“ oder „vorausschauend“). Wir bestimmen also mit einem Vorlauf von mehreren Monaten, welche Fortbildungen sinnvoll sind und welche Mitarbeitergruppen daran teilnehmen sollen.
Testen Sie jetzt „Wohnbereichsleitung aktuell“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für Wohnbereichsleitungen!
„Wohnbereichsleitung aktuell“ ist der einzige Praxis-Ratgeber, der exakt auf die Anforderungen von WBLs stationärer Einrichtungen zugeschnitten ist. Mit einer starken, gut informierten und unabhängigen WBL halten Sie als PDL sich selbst den Rücken frei.