NACHWEIS ERBRINGEN

Mit diesem Prozedere nehmen Sie Ihre Mitarbeiter in die Eigenverantwortung

Es ist ein leidiges Thema: Wie können Sie auf zeitsparende und effiziente Weise kontinuierlich prüfen, ob Ihre Mitarbeiter die für sie geplanten Fortbildungen besuchen? Ich empfehle Ihnen, ab sofort auf […]

Nicole Ott

20.12.2024 · 1 Min Lesezeit
Es ist ein leidiges Thema: Wie können Sie auf zeitsparende und effiziente Weise kontinuierlich prüfen, ob Ihre Mitarbeiter die für sie geplanten Fortbildungen besuchen? Ich empfehle Ihnen, ab sofort auf dieses Tool zurückzugreifen.

Kennen Sie das auch? Sie erstellen den Jahresfortbildungsplan. Sie geben sich die größte Mühe, gerade für die jährlichen Pflichtschulungen in den Bereichen der Hygiene, der Arbeitssicherheit u. a., um möglichst viele Termine für die Mitarbeiter anzubieten – und stellen dann am Jahresende bei der Durchsicht der Teilnehmerlisten fest, dass 1/3 bis die Hälfte aller Mitarbeiter wichtige Fortbildungen nicht absolviert hat. Und jetzt?

Ich habe sehr gute Erfahrung mit der folgenden Vorgehensweise in 2 Schritten gemacht. Übernehmen Sie das Prozedere gern und gehen Sie ab sofort folgendermaßen vor.

Schritt 1: Standard festlegen

  • Jeder Mitarbeiter ist ab sofort selbst dafür verantwortlich, seine Teilnahme an den jährlichen Pflichtfortbildungen sicherzustellen.
  • Für seine persönliche Übersicht bekommt er ein Formular. Dort kann er sich die jeweilige Teilnahme vom Dozenten bestätigen lassen.
  • Im November muss jeder Mitarbeiter das Formular bei einer vorher benannten Person aus der Personalabteilung abgeben.
  • Diese prüft dann: Hat der Mitarbeiter alle für ihn geplanten Fortbildungen absolviert? Dazu greift sie auf den Dienstplan des Mitarbeiters und das Formular zurück und gleicht beides miteinander ab.
  • Für Mitarbeiter, die ihr Soll nicht erfüllt haben: Diese werden von der Fortbildungsbeauftragten angeschrieben und darauf hingewiesen, sich im nächsten Jahr zuverlässiger zu kümmern. Eine Kopie des Schreibens kommt in die Personalakte.
  • Passiert dies 2 Jahre in Folge, dass der Mitarbeiter seine Fortbildungsverpflichtungen nicht wahrnimmt, wird entweder ein Personalgespräch dazu angesetzt, oder es erfolgen direkte Konsequenzen, wie z. B. Bonuskürzungen.

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