Das Ausschließen, Verabreichen und Kontrollieren von Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist für uns Pflegefachkräfte jeden Tag gang und gäbe. Aber gerade diese Routine birgt die Gefahr, dass wir wichtige Punkte übersehen oder diese im Laufe der Zeit einfach nicht mehr so ernst nehmen. Das kann fatale Folgen haben, wie ein Gerichtsurteil im Sommer 2025 gezeigt hat.
BTM-Missbrauch mit Folgen
Haben Sie auch von dem Prozess rund um das Pflegeheim Furth im Wald gehört? Unter anderem wurde dort der Inhaber und Betreiber im Juni letzten Jahres zu einer 10jährigen Haftstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot wegen versuchten Mordes verurteilt! Was war passiert? Die angeklagten Pflegefachkräfte sollen 3 Bewohnern die starken Schmerzmittel Fentanyl und Morphin ohne ärztliche Verordnung verabreicht haben.
Die Angeklagten hatten im Prozess ausgesagt, ihr einziges Ziel sei es gewesen, die Schmerzen der schwer erkrankten Pflegekunden zu lindern. Keinesfalls hätten sie die Bewohner durch die Medikamentengabe bewusst umbringen wollen. Laut Gericht war am Ende nicht eindeutig nachzuweisen, ob die zu Pflegenden nun an den BtM oder an ihren Vorerkrankungen starben – deshalb blieb es bei der Verurteilung wegen versuchten Mordes. Aber verurteilt wurden alle, denn für das Gericht stand fest: Die Angeklagten handelten mit dem Ziel, das Leben der schwer erkrankten Pflegekunden gezielt zu verkürzen.
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