Ein etwas unbeliebtes und oft nicht durchgängig gut geregeltes Thema ist der Umgang mit Prüf- und Messmitteln in der Altenhilfe. Solche sind typischerweise:
- Blutdruckmessgeräte
- Thermometer (Fiebermessung sowie Temperaturkontrollen in der Lebensmittelhygiene)
- Blutzuckermessgeräte
- Waagen
- Sauerstoffoximeter
Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie und vor allem Ihre Pflegekunden sich darauf verlassen können, dass ein solches Prüfoder Messmittel zuverlässige Messergebnisse liefert. Dazu ist eine regelmäßige Kontrolle oder ein Austausch der Geräte erforderlich. Die Überprüfung stellen Sie durch Kalibrierung oder Eichung sicher, sogenannte messtechnische Kontrollen (MTK). Der Unterschied ist:
- Kalibrierung: Es handelt sich um einen Vergleich des zu kalibrierenden Messmittels mit einem rückführbaren Referenzgerät. Es geht um die Messgenauigkeit.
- Eichung: Auch hier steht die Überprüfung der Genauigkeit im Fokus. Der Vorgang ist der gleiche wie bei der Kalibrierung. Allerdings befinden wir uns hier im gesetzlich vorgeschriebenen oder behördlich geregelten Bereich. Eine Eichung ist z. B. vorgeschrieben, wenn das Messgerät zur Festsetzung von Preisen eingesetzt wird. Ein Beispiel wäre: In Ihrer Kantine hängt der Preis des Salats am Buffet vom Gewicht ab.
Testen Sie jetzt „Qualität in der Pflege“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für Ihre Qualitätsbeauftragten!
Die professionelle Praxishilfe erleichtert die Einführung, Umsetzung und Überwachung der neuen Qualitätsstandards in der Altenpflege, damit Sie dort Leistung zeigen, wo der MD sein Augenmerk hat.