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Mit „einem Bein im Gefängnis“ muss nicht sein – machen Sie den Compliance-Check

Der Begriff der Compliance ist derzeit in aller Munde. Und da er in der Pflege traditionell anders verwendet wird als im derzeitigen Managementverständnis, ist es wichtig, dass wir zunächst gemeinsam […]

Sandra Herrgesell

14.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Begriff der Compliance ist derzeit in aller Munde. Und da er in der Pflege traditionell anders verwendet wird als im derzeitigen Managementverständnis, ist es wichtig, dass wir zunächst gemeinsam eine Begriffsklärung vornehmen. Sie kennen den Begriff wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Mitwirkung des Pflegekunden und seiner Einsicht in die Notwendigkeiten der Pflege. Dieser Begriff wird in der neueren Literatur jetzt allerdings eher mit „Adhärenz“ ersetzt, um die gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Pflegenden/Betreuenden und Pflegekunden zu betonen.

Was bedeutet also Compliance in der Pflege?

Als Qualitätsbeauftragte tragen Sie über gut geregelte Prozesse entscheidend zur Compliance Ihrer Einrichtung bei. Ein wesentlicher Teil davon ist die rechtliche Compliance, bei der alle relevanten gesetzlichen und behördlichen Vorgaben im Blick sind und umgesetzt werden. Wesentlich dafür ist unter anderem ein strukturiertes Vorgehen, um diese Vorgaben und Anforderungen zu ermitteln, umzusetzen und zu überprüfen. Relevante Gesetze und Vorgaben sind für Sie:

  • Sozialgesetzbücher (SGB V, XI, XII)
  • Pflegeberufegesetz und Ausbildungsund Prüfungsverordnung
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG), Hygieneverordnungen der Länder
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Landesheimgesetze und Durchführungsverordnungen
  • Vorgaben Qualitätsprüfungsrichtlinien (SGB XI)

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