ARBEITSRECHT: RECHTE, PFLICHTEN & REGELUNGEN

Mit kurzfristig Beschäftigten Personalengpässe überbrücken

In den Sommermonaten entstehen durch Urlaubszeiten gepaart mit Krankheitsausfällen oft personelle Engpässe in Pflegeeinrichtungen. Um Überstunden und Notlösungen zu vermeiden, bietet sich der Aufbau eines Pools kurzfristig einsetzbarer Mitarbeiter an. […]

Judith Barth

16.06.2025 · 1 Min Lesezeit

In den Sommermonaten entstehen durch Urlaubszeiten gepaart mit Krankheitsausfällen oft personelle Engpässe in Pflegeeinrichtungen. Um Überstunden und Notlösungen zu vermeiden, bietet sich der Aufbau eines Pools kurzfristig einsetzbarer Mitarbeiter an. Diese können flexibel und ohne langfristige Bindung einspringen, wodurch die Versorgung der Bewohner und Pflegebedürftigen gesichert bleibt.

Rechtsgrundlage § 8 SGB IV

Ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis ist möglich für maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Dabei gelten spezielle Regelungen zu Steuer und Sozialversicherung.

Praktisches Vorgehen – gezielte Ansprache

Erstellen Sie frühzeitig eine Liste geeigneter Personen, auf die Sie im Bedarfsfall zurückgreifen können – ohne langwierige Bewerbungsverfahren. Geeignet sind beispielsweise:

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