MITARBEITER IM URLAUBANRUFEN?

Wir hatten vor Kurzem die Situation, dass der MD zu einer Qualitätsprüfung im Haus und eine Wohnbereichsleitung leider im Urlaub war. Ich wusste, dass ich ohne sie die Prüfung nicht […]

Marcel Faißt

12.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Wir hatten vor Kurzem die Situation, dass der MD zu einer Qualitätsprüfung im Haus und eine Wohnbereichsleitung leider im Urlaub war. Ich wusste, dass ich ohne sie die Prüfung nicht so gut bestehen würde. Außerdem hatte ich ihren WhatsApp-Kontakt. Ich habe sie dann kontaktiert und gebeten, bei der Prüfung zu unterstützen. Sie hat sich geweigert und wollte ihren Urlaub ungestört fortsetzen. Darf ich denn überhaupt Mitarbeiter im Urlaub dienstlich kontaktieren?

MARLIES K., HOCHDORF

REDAKTION

Nein, auch wenn es heutzutage sehr einfach ist, Mitarbeiter auch in ihrer Freizeit oder im Urlaub zu kontaktieren. SMS und Messenger-Dienste wie WhatsApp machen die grenzenlose Kommunikation problemlos möglich. Allerdings müssen Ihre Mitarbeiter im Urlaub nicht erreichbar sein. Während des Urlaubs sind Ihre Mitarbeiter nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet, auch nicht zu unterstützenden Tätigkeiten wie z. B. zur Beantwortung von elektronischen Anfragen etc. Ihre Mitarbeiter dürfen also Ihre Anfragen in der Urlaubszeit ignorieren und müssen auch nicht reagieren. Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes bzw. gemäß Ihren Regelungen im Arbeitsund/oder Tarifvertrag schulden Sie Ihren Mitarbeitern diesen Erholungsurlaub. Dazu gehört, dass jeder Mitarbeiter seinen Urlaub ungestört und uneingeschränkt genießen darf. Was auch richtig ist: Denn jede Unterbrechung stört die Erholung, um die es im Urlaub ja gehen soll.Übrigens: Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter über ein Diensthandy verfügt. Auch dann kann er dieses getrost zur Seite legen und es erst wieder nach seinem Urlaub anschalten.

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