Die wenigsten Pflegeeinrichtung und Pflegedienste müssen derzeit um Pflegekunden werben. Vielmehr geht es bei Werbung darum, sich für neue Mitarbeiter als attraktiver Arbeitgeber darzustellen, auch im Internet und auf der eigenen Homepage. Daher ist es sinnvoll, Ihre Website der Pflegeeinrichtung / des Pflegedienstes professionell und attraktiv mit Hilfe von Fotos und kleinen Texten Ihrer Mitarbeiter zu gestalten. Das geht aber nur mit deren Zustimmung.
Praxisbeispiel: Hanna Berger, Geschäftsführerin des Altenheims „Haus Sonnenschein“, plant, Mitarbeiter mit Fotos und Testimonials auf der Website zu präsentieren. Eine Mitarbeiterin lehnt dies ab. Obwohl im Arbeitsvertrag eine Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos festgelegt ist, ist dies nicht ausreichend.
Beachten Sie das Kunsturhebergesetz
Laut § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) dürfen Fotos von Personen nur mit deren schriftlicher Zustimmung veröffentlicht werden. Dies gilt unabhängig von der Art des Fotos und umfasst auch datenschutzrechtliche Aspekte, wenn neben dem Foto weitere Daten wie der Name veröffentlicht werden sollen.
Leisten Sie Überzeugungsarbeit
Wollen Sie auf der Website Ihrer Einrichtung Fotos Ihrer Mitarbeiter veröffentlichen, sollten Sie diese davon überzeugen, dass dies eine gute Idee ist. Sie müssen es aber auch akzeptieren, wenn Mitarbeiter eine Veröffentlichung ablehnen.
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