Mitarbeiterhausbesuche entlasten nicht nur Sie, sondern auch Ihr Zeitbudget. Deshalb gehen viele Ihrer Kollegen verstärkt zu Mitarbeiterhausbesuchen über. Vielleicht setzen auch Sie schon qualifizierte Mitarbeiter für Hausbesuche ein. Wichtig ist auch hierbei die korrekte Abrechnung. Der EBM hält verschiedene Abrechnungsziffern für Mitarbeiterhausbesuche bereit. Welche Ziffern Sie wann abrechnen dürfen, worauf es dabei ankommt und welche Vorteile es Ihnen bringt, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Diese Abrechnungsziffern stellt Ihnen der EBM zur Verfügung
Hausbesuch – MFA Abrechnungsübersicht – EBM (Stand: 01.01.2025) | ||
Leistung (Kurztext) | EBM-Ziffer | Honorar (€) |
Hausarztpraxen (mit Nicht-ärztlichem Praxismitarbeiter (NäPa) + Mindestfallzahlen) | ||
Besuch in der Häuslichkeit oder im Alten- und Pflegeheim oder einer beschützenden Einrichtung einschließlich Wegegeld | 03062 | 20,57 |
Zuschlag zur 03062 Hinweis: wird von der KV angesetzt – extrabudgetär | 03064 | 2,48 |
Mitbesuch in der Häuslichkeit oder im Alten- und Pflegeheim oder einer beschützenden Einrichtung einschließlich Wegegeld | 03063 | 15,12 |
Zuschlag zur 03063 Hinweis: wird von der KV angesetzt – extrabudgetär | 03065 | 1,74 |
Hausarztpraxen (ohne NäPa) und Facharztpraxis (gemäß Nr. 2 der Präambel) | ||
Besuch eines Patienten durch einen Nicht-ärztlichen Praxismitarbeiter | 38100 | 9,42 |
Mitbesuch eines weiteren Patienten durch den Nicht-ärztlichen Praxismitarbeiter | 38105 | 4,83 |
Zuschlag zur EBM-Ziffer 38100 für den Besuch und die Betreuung durch einen qualifizierten Nichtärztlichen Praxisassistenten (Pflegeheim/beschützende Einrichtung) – extrabudgetär – | 38200 | 11,15 |
Zuschlag zur EBM-Ziffer 38100 für den Besuch und die Betreuung durch einen qualifizierten Nichtärztlichen Praxisassistenten (Häuslichkeit) – extrabudgetär Nur für die Facharztpraxen! | 38202 | 11,15 |
Zuschlag zur EBM-Ziffer 38105 für den Besuch und die Betreuung eines weiteren Patienten durch einen qualifizierten Nicht-ärztlichen Praxisassistenten (Pflegeheim/beschützende Einrichtung) – extrabudgetär – | 38205 | 10,29 |
Zuschlag zur EBM-Ziffer 38105 für den Besuch und die Betreuung eines weiteren Patienten durch einen qualifizierten Nicht-ärztlichen Praxisassistenten (Häuslichkeit) – extrabudgetär Nur für die Facharztpraxen! | 38207 | 10,29 |
Wichtig:
- Ärzte, die an Hausarztverträgen oder Verträgen zur knappschaftsärztlichen Versorgung teilnehmen, müssen diese Behandlungsfälle mit der bundesweit einheitlichen Pseudoziffer 88194 kennzeichnen. Nur dann ist sichergestellt, dass sie bei der Berechnung der Behandlungsfälle für die EBM-Ziffern 03060 bis 03065 mitberücksichtigt werden.
- Als Nachweis, dass es diese Fälle gab, legen Sie gemäß der Regelung im EBM-Kapitel 3.2.1.2, Punkt 2 für sie jeweils zusätzlich einen KV-Schein an und geben darauf die Pseudoziffer 88194 an.
- Sie dürfen die EBM-Ziffern 03063 bis 03065 nur in den Fällen berechnen, in denen Sie eine Versicherten- oder Grundpauschale im Quartal oder dem Quartal berechnet haben, das der Berechnung unmittelbar vorausgeht.
- Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung prüft alle Kriterien für die Berechnung der EBM-Ziffern 03060 bis 03065 erstmals 2 Jahre nach Erteilung der Genehmigung. Anschließend prüft die Kassenärztliche Vereinigung einmal jährlich.
- Hausärzte, die nach Kapitel 3 EBM abrechnen, dürfen die EBM-Ziffern 38202 und 38207 nicht berechnen, da Kapitel 3 EBM bereits entsprechende Leistungen für den Nicht-ärztlichen Praxismitarbeiter (NäPa) (EBM-Ziffer 03062 und 03063) vorsieht.
- Neben den EBM-Ziffern 03062 und 03063 können nur die Leistungen des Abschnitts 32.2 sowie die EBM-Ziffern 03064, 03065, 03322 und 31600 berechnet werden.
- Hausärztlich tätigen Kinderärzten stehen zur Abrechnung der Mitarbeiterhausbesuche nur dieselben Ziffern zu wie den Fachärzten.
- Grund: Nur in das EBM-Kapitel 3 sind zusätzliche Leistungen für die Mitarbeiterhausbesuche aufgenommen Dies trifft jedoch nicht auf das Kapitel 4 zu, nach welchem die Kinderärzte abrechnen – egal, ob sie haus- oder fachärztlich tätig sind.
- Sie dürfen die EBM-Ziffern 38202 und 38207 für Hausbesuche durch NäPA und die EBM-Ziffern 38200 und 38205 für NäPA-Besuche in Heimen nur in den Fällen berechnen, in denen Sie eine Versichertenpauschale oder eine Grundpauschale im Quartal oder in dem Quartal berechnet haben, das der Berechnung unmittelbar vorausgeht.
Diese Fachärzte dürfen die EBM-Ziffern 38202 und 38207 abrechnen:
Fachärzte für