Frage: Eine Pflegekraft war im Türkei-Urlaub. Wegen Streiks am Flughafen fehlte sie 2 Tage im Dienst. Ihr Resturlaub ist aufgebraucht. Jetzt fordert sie, dass ich die Fehltage nicht abziehe. Muss ich das akzeptieren?
Judith Barth: Nein. Das Risiko verspäteter Rückreise trägt die Mitarbeiterin. Der Arbeitnehmer muss pünktlich wieder zum Dienst erscheinen. Urlaubsbedingte Abwesenheit endet mit dem letzten genehmigten Urlaubstag. Anders nur bei höherer Gewalt – etwa Naturkatastrophen. Ein Streik fällt nicht darunter. Solche Risiken sind bei Flugreisen bekannt und müssen eingeplant werden.
Ist kein Resturlaub da, haben Sie 2 Optionen: Unbezahlte Freistellung – das Gehalt wird gekürzt. Oder: Minusstunden, die später abgearbeitet werden.
Mein Rat:
Sprechen Sie mit der Fachkraft und geben Sie ihr die Wahl, welche Option sie nutzen möchte. Empfehlen Sie außerdem dem gesamten Team, zum Urlaubsende möglichst ein bis 2 Puffertage einzuplanen.
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