LESERFRAGEN

„Mitarbeiterin verpasst Dienstbeginn wegen Flugausfalls – wie gehe ich damit um?“

Frage: Eine Pflegekraft war im Türkei-Urlaub. Wegen Streiks am Flughafen fehlte sie 2 Tage im Dienst. Ihr Resturlaub ist aufgebraucht. Jetzt fordert sie, dass ich die Fehltage nicht abziehe. Muss […]

Judith Barth

03.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Eine Pflegekraft war im Türkei-Urlaub. Wegen Streiks am Flughafen fehlte sie 2 Tage im Dienst. Ihr Resturlaub ist aufgebraucht. Jetzt fordert sie, dass ich die Fehltage nicht abziehe. Muss ich das akzeptieren?

Judith Barth: Nein. Das Risiko verspäteter Rückreise trägt die Mitarbeiterin. Der Arbeitnehmer muss pünktlich wieder zum Dienst erscheinen. Urlaubsbedingte Abwesenheit endet mit dem letzten genehmigten Urlaubstag. Anders nur bei höherer Gewalt – etwa Naturkatastrophen. Ein Streik fällt nicht darunter. Solche Risiken sind bei Flugreisen bekannt und müssen eingeplant werden.

Ist kein Resturlaub da, haben Sie 2 Optionen: Unbezahlte Freistellung – das Gehalt wird gekürzt. Oder: Minusstunden, die später abgearbeitet werden.

Mein Rat:

Sprechen Sie mit der Fachkraft und geben Sie ihr die Wahl, welche Option sie nutzen möchte. Empfehlen Sie außerdem dem gesamten Team, zum Urlaubsende möglichst ein bis 2 Puffertage einzuplanen.

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