Mobbing

Mobbing zwischen Kollegen: Das sind Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Kaum etwas untergräbt die Arbeitszufriedenheit so schnell wie Mobbing. Auch in einer kleinen Tagespflege können die Folgen gravierend sein: Der Betroffene zieht sich zurück, leistet weniger, wird krank oder verlässt […]

Mark Schmolke

17.03.2025 · 3 Min Lesezeit

Kaum etwas untergräbt die Arbeitszufriedenheit so schnell wie Mobbing. Auch in einer kleinen Tagespflege können die Folgen gravierend sein: Der Betroffene zieht sich zurück, leistet weniger, wird krank oder verlässt das Unternehmen. Die Täter, falls aus dem Kollegenkreis stammend, triumphieren und suchen sich womöglich das nächste Opfer. Wenn Sie als Arbeitgeber diesen zerstörerischen Prozess nicht erkennen und stoppen, steht der Betriebsfrieden auf dem Spiel. Und eventuell kann Sie das Mobbingopfer für sein Leiden auch finanziell belangen.

PRAXISBEISPIEL: Eigentlich konnte keiner sagen, wann es angefangen hatte, dass Pflegehelferin Luise Lund von den Kollegen geschnitten wurde. Vielleicht lag es an ihrer leichten Gehbehinderung, vielleicht auch an ihrem Sprachfehler. Wenn sie den Pausenraum betritt, verstummen Gespräche. Kollegen, neben die sie sich setzt, stehen auf und setzen sich woanders wieder hin. Eines Tages findet Luise Lund das Schloss ihres Spinds mit einer übel riechenden Masse verschmiert.

Nicht immer ist Tratsch auch gleich Mobbing

Nicht jeder bösartige Tratsch unter Kollegen ist gleich Mobbing. Wenn jedoch Schikanen oder Diskriminierungen gegen Einzelne systematisch und längerfristig erfolgen, sieht es anders aus. Als Arbeitgeber gebietet dann Ihre aus § 241 BGB erwachsende Fürsorgepflicht, dass Sie handeln, um das Mobbing zu beenden. Wenn Sie das unterlassen, kann Sie das Mobbingopfer auf Schadenersatz, Schmerzensgeld und/oder eine Entschädigung verklagen. Dieser Anspruch kann sich auch daraus ergeben, dass der Geschädigte rechtmäßig fristlos kündigt, um dem Mobbing zu entgehen. Zuvor kann er nach § 14 AGG auch die Arbeit einstellen, ohne seinen Gehaltsanspruch zu verlieren.

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